Angenommen, ich weiß, dass ein Passwort zu einem E-Mail-Postfach weg gekommen ist, mit dem ich E-Mails ausgetauscht habe. Könnte ich jetzt der Landesdatenschutzbeauftragte NI Bescheid sagen, dass es hier keine Information über den Datenschutzvorfall gab? Is das überhaupt ein DV?